- ab 75 Jahre für ALLE Personen
- ab 60 – 74 Jahre > Personen mit schweren Grunderkrankungen sowie
Bewohner in Einrichtungen der Pflege
Zu den Grunderkrankungen gehören zum Beispiel schwere Formen von:
- chronische Erkrankungen der Atemwegsorgane,
- chronische Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen,
- chronische Erkrankungen des Nervensystems,
- bösartige Erkrankungen des blutbildenden Systems,
- Diabetes mellitus (mit Komplikationen),
- schwere angeborene oder erworbene Abwehrschwäche (Immundefizienz).
Die Impfung wird möglichst vor der RSV – Saison (üblicherweise zw. Oktober-März) im Herbst geimpft und kann gleichzeitig mit der Grippe – Schutzimpfung erfolgen.